Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Stiftshof 16, 71522 Backnang |
Telefon: | 07191894298 |
Fax: | 07191894160 |
E-Mail: | baurechtsamt@backnang.de |
Anschrift: | Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 071515012231 |
Fax: | 071515012482 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 10, 71540 Murrhardt |
Telefon: | 07192213401 |
Fax: | 07192213499 |
E-Mail: | info@murrhardt.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 3, 71560 Sulzbach an der Murr |
Telefon: | 07193510 |
Fax: | 071935129 |
E-Mail: | bma@sulzbach-murr.de |
Anschrift: | Backnanger Straße 26, 73635 Rudersberg |
Telefon: | 07183300550 |
Fax: | 07183300592 |
E-Mail: | info@rudersberg.de |
Anschrift: | Beethovenstraße 14-20, 73663 Berglen |
Telefon: | 07195975760 |
Fax: | 07195975759 |
E-Mail: | gemeinde@berglen.de |
Anschrift: | Bengelstr. 5, 71364 Winnenden |
Telefon: | 0719513241 |
Fax: | 0719513300 |
E-Mail: | stadtbauamt@winnenden.de |
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Touristisch ist Auenwald märchenhaft gelegen, da es am Fuße des Schwäbischen Waldes liegt. Zu den baulichen Sehenswürdigkeiten zählt die Burg Ebersberg, die im Jahre 1226 errichtet wurde. Heute sind von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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