Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach |
Telefon: | 07125156185 |
Fax: | 07125156102 |
E-Mail: | info@bad-urach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 19, 72639 Neuffen |
Telefon: | 07025106238 |
Fax: | 07025106293 |
E-Mail: | stadt@neuffen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72581 Dettingen an der Erms |
Telefon: | 071237207230 |
Fax: | 07123720733230 |
E-Mail: | info@dettingen-erms.de |
Anschrift: | Kirchheimer Straße 62, 73252 Lenningen |
Telefon: | 0702660922 |
Fax: | 0702660944 |
E-Mail: | gemeinde@lenningen.de |
Anschrift: | Schulstraße 1, 72813 Sankt Johann |
Telefon: | 071228299223 |
Fax: | 071228299333 |
E-Mail: | info@st-johann.de |
Anschrift: | Stuttgarter Str. 59, 72555 Metzingen |
Telefon: | 071239251420 |
E-Mail: | stadt@metzingen.de |
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Die etwa 14 km östlich von in Reutlingen entfernte Gemeinde Hülben liegt im Landkreis Reutlingen. Hülben befindet sich am Nordrand der Schwäbischen Alb. Für musikalische Abwechslung sorgt der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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