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Lohnsteuerhilfe Wiesloch (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Heidelberger Str. 18, 68519 Viernheim
Telefon:062049798107
E-Mail:christoph.seidl@vlh.de
Anschrift:Maudacher Str. 275, 67065 Ludwigshafen
Telefon:06215590111
E-Mail:hannelore.satter@vlh.de
Anschrift:Müllheimer Talstr. 12, 69469 Weinheim
Telefon:062017842910
E-Mail:rene.boehm@vlh.de
Anschrift:Anne-Frank-Str. 34, 75015 Bretten
Telefon:07252779386
E-Mail:felix.abele@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 48, 69469 Weinheim
Telefon:062014881024
E-Mail:emine.sari@vlh.de
Anschrift:Hintergasse 12, 67067 Ludwigshafen
Telefon:0621556115
E-Mail:christel.schoenung@vlh.de
Anschrift:Erbsengasse 8, 69469 Weinheim
Telefon:062018790653
Fax:062018790655
E-Mail:hans.seidl@vlh.de
Anschrift:Neustadter Str. 21, 67112 Mutterstadt
Telefon:0623450611
Fax:0623450611
E-Mail:holger.diebold@vlh.de
Anschrift:Maulbronner Str. 13, 75447 Sternenfels
Telefon:070452011760
E-Mail:ursula.hohmann@vlh.de
Anschrift:Hanauer Str. 19, 68305 Mannheim
Telefon:06217481910
Fax:06217481912
E-Mail:manfred.herbel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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