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Lohnsteuerhilfe Wiesloch (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Riedsaumstr. 69, 67063 Ludwigshafen
Telefon:0621631465
Fax:0621631458
E-Mail:hans-wilhelm.bauer@vlh.de
Anschrift:Anne-Frank-Str. 9, 67459 Böhl-Iggelheim
Telefon:063249827197
Fax:06324817019
E-Mail:andreas.froehlich@vlh.de
Anschrift:Bogenstr. 36, 74906 Bad Rappenau
Telefon:07066900206
Fax:07066900214
E-Mail:elke.kubach@vlh.de
Anschrift:Pielachtalstr. 33, 67071 Ludwigshafen
Telefon:0621525303
Fax:06216858298
E-Mail:marliese.gutfrucht-sauter@vlh.de
Anschrift:Starenweg 11, 67454 Haßloch
Telefon:063245930830
E-Mail:patric.hoffmann@vlh.de
Anschrift:Max-Winterhalter-Ring 16a, 68307 Mannheim
Telefon:06217898705
Fax:06217898569
E-Mail:christiane.linder@vlh.de
Anschrift:Kruppstr. 10, 76344 Eggenstein
Telefon:072166491637
E-Mail:stephanie.schuhmaier@vlh.de
Anschrift:Am Hemgesberg 2, 69509 Mörlenbach
Telefon:062097972279
E-Mail:nicole.belz@vlh.de
Anschrift:Hans-Böckler-Str. 57, 67454 Haßloch
Telefon:063249827197
E-Mail:andreas.froehlich@vlh.de
Anschrift:Gaderner Str. 24, 69483 Wald-Michelbach
Telefon:06207923522
E-Mail:anke.orner@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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