Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Münzstr. 1, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 07917557241 |
Fax: | 07917557433 |
E-Mail: | info@lrasha.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 10, 71540 Murrhardt |
Telefon: | 07192213401 |
Fax: | 07192213499 |
E-Mail: | info@murrhardt.de |
Anschrift: | Schloss-Straße 20, 74405 Gaildorf |
Telefon: | 07971253129 |
Fax: | 07971253188 |
E-Mail: | stadt@gaildorf.de |
Anschrift: | Gmünder Straße 2, 74417 Gschwend |
Telefon: | 0797268161 |
Fax: | 0797268185 |
E-Mail: | info@gschwend.de |
Anschrift: | Hauptstraße 1, 74535 Mainhardt |
Telefon: | 07903915046 |
Fax: | 07903915055 |
E-Mail: | rathaus@mainhardt.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 3, 71560 Sulzbach an der Murr |
Telefon: | 07193510 |
Fax: | 071935129 |
E-Mail: | bma@sulzbach-murr.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde liegt etwa 20 km südwestlich von der Kreisstadt Schwäbisch Hall entfernt. Ein intensiver Austausch findet mit der partnerschaftliche Gemeinde Zweisimmen in der Schwei statt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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