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Telefon: | 082518940 |
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Anschrift: | Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg |
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Anschrift: | Ottheinrichplatz A 1, 86633 Neuburg an der Donau |
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Anschrift: | Ingolstädter Str. 45, 85276 Pfaffenhofen |
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Anschrift: | Harderstraße 6, 85049 Ingolstadt |
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Anschrift: | Stadelbergerstr. 5, 82256 Fürstenfeldbruck |
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Anschrift: | Krankenhausstraße 11, 85221 Dachau |
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Petersdorf liegt 20 km nordöstlich von Augsburg. Die Gemeinde besteht aus 2 Ortsteilen. Im Zentrum des Ortes liegt der Kirchberg von Hohenried, der einen weiten Blick in das Land gestattet. Des Weiteren...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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