Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Richteranger 10, 83623 Dietramszell |
Telefon: | 0802790580 |
Fax: | 08027905823 |
E-Mail: | gemeinde@dietramszell.de |
Anschrift: | Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 080415050 |
Fax: | 08041505260 |
E-Mail: | info@lra-toelz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried |
Telefon: | 0817162980 |
Fax: | 081716298501 |
Anschrift: | Rathausstraße 2, 82544 Egling |
Telefon: | 0817693120 |
Fax: | 08176931212 |
E-Mail: | gemeinde@egling.de |
Anschrift: | Münchner Straße 13, 83624 Otterfing |
Telefon: | 0802490630 |
Fax: | 080249063900 |
E-Mail: | gemeinde@otterfing.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 83607 Holzkirchen |
Telefon: | 08024642112 |
Fax: | 08024642712 |
E-Mail: | standesamt@holzkirchen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 54, 82549 Königsdorf |
Telefon: | 0817993120 |
Fax: | 08179931222 |
E-Mail: | info@gemeinde-koenigsdorf.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Zwischen den Städten München und Bad Tölz liegt die Gemeinde Dietramszell in Oberbayern. Das Kloster wurde im Jahr 1098 gegründet. Sehenswert sind die Klosterkirchen Maria Himmelfahrt sowie St. Martin.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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