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Anschrift: | Rachelstr. 6, 93413 Cham |
Telefon: | 0997178247 |
Fax: | 09971845247 |
E-Mail: | verkehrsbehoerde@lra.landkreis-cham.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 09431471272 |
Fax: | 09431471134 |
E-Mail: | Verkehrswesen@lra-sad.de |
Anschrift: | Leutnerstr. 15, 94315 Straubing |
Telefon: | 094219730 |
Fax: | 09421973230 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-straubing-bogen.de |
Anschrift: | Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen |
Telefon: | 09921601328 |
Fax: | 09921601100 |
E-Mail: | fhuy@lra.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Wernberger Str. 12, 92648 Vohenstrauß |
Telefon: | 09602793390 |
Fax: | 09602793357 |
E-Mail: | verkehrswesenvoh@neustadt.de |
Anschrift: | Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg |
Telefon: | 09414009390 |
Fax: | 09414009493 |
E-Mail: | strassenverkehr@landratsamt-regensburg.de |
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Die erste urkundliche Erwähnung der Gemeinde Willmering, gelegen im Landkreis Cham im Bundesland Bayern, geht auf das frühe 12. Jahrhundert zurück. Die Ortschaft unweit der Kreisstadt Cham gilt dank ihrer...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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