Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, 94554 Moos |
Telefon: | 09938950216 |
Fax: | 09938950226 |
E-Mail: | poststelle@vgem-moos.bayern.de |
Anschrift: | Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09913100421 |
Fax: | 0991310041250 |
E-Mail: | poststelle@lra-deg.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Guntherweg 3, 94557 Niederalteich |
Telefon: | 09901935310 |
Fax: | 09901935324 |
E-Mail: | gemeinde@niederalteich.de |
Anschrift: | Untere Römerstr. 2, 94527 Aholming |
Telefon: | 09938950515 |
Fax: | 09938950522 |
E-Mail: | gemeinde@gemeinde-aholming.de |
Anschrift: | Mimminger Str. 2, 94491 Hengersberg |
Telefon: | 09901930733 |
Fax: | 09901930740 |
E-Mail: | ranzinger.e@hengersberg.de |
Anschrift: | Preysingplatz 1, 94447 Plattling |
Telefon: | 0993170812 |
Fax: | 0993170899 |
E-Mail: | poststelle@plattling.bayern.de |
Anschrift: | Stadtplatz. 13, 94486 Osterhofen |
Telefon: | 09932403119 |
Fax: | 09932403175 |
E-Mail: | info@osterhofen.de |
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Moos ist eine Gemeinde, die im Landkreis Deggendorf in Niederbayern liegt. Das kulturelle Leben ist stark durch die ortsansässigen Vereine geprägt. Erwähnenswert sind die St. Simon und Judas Thaddäus...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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