Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßplatz 2, 85570 Markt Schwaben |
Telefon: | 0812141863 |
Fax: | 0812141850 |
E-Mail: | poststelle@markt-schwaben.de |
Anschrift: | Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 08092823401 |
Fax: | 08092823210 |
E-Mail: | bauamt@lra-ebe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühldorfer Str. 4, 85661 Forstinning |
Telefon: | 08121930920 |
Fax: | 08121930930 |
E-Mail: | gemeinde@forstinning.bayern.de |
Anschrift: | Schulstraße 1, 85646 Anzing |
Telefon: | 08121474417 |
Fax: | 08121474467 |
E-Mail: | info@anzing.bayern.de |
Anschrift: | Rathausstraße 3, 85586 Poing |
Telefon: | 081219794307 |
Fax: | 081219794950 |
E-Mail: | post@poing.de |
Anschrift: | Geltinger Straße 18, 85652 Pliening |
Telefon: | 0812179321 |
Fax: | 081217936321 |
E-Mail: | info@pliening.de |
Anschrift: | St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching |
Telefon: | 08123932685 |
Fax: | 08123932680 |
E-Mail: | info@vg-oberneuching.de |
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Markt Schwaben im Landkreis Ebersberg liegt im Alpenvorland, nördlich des Ebersberger Forstes am Hennigbach. Die Ursprünge des Ortes gehen bis in das 11. Jahrhundert zurück. Sehenswert sind unter anderem...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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