Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 15, 85659 Forstern |
Telefon: | 08124531712 |
Fax: | 08124531723 |
E-Mail: | gerlinde.wimmer@gmd-forstern.de |
Anschrift: | Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding |
Telefon: | 08122581021 |
Fax: | 08122581247 |
E-Mail: | poststelle@lra-ed.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Fröbelweg 1, 85669 Pastetten |
Telefon: | 08124444315 |
Fax: | 08124444329 |
E-Mail: | info@pastetten.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85664 Hohenlinden |
Telefon: | 08124531216 |
Fax: | 08124531225 |
E-Mail: | poststelle@hohenlinden.de |
Anschrift: | Mühldorfer Str. 4, 85661 Forstinning |
Telefon: | 08121930920 |
Fax: | 08121930930 |
E-Mail: | gemeinde@forstinning.bayern.de |
Anschrift: | Münchner Str. 12, 84424 Isen |
Telefon: | 0808353010 |
Fax: | 08083530120 |
E-Mail: | poststelle@isen.de |
Anschrift: | Erdinger Str. 8a, 85457 Wörth |
Telefon: | 08122975924 |
Fax: | 08122975955 |
E-Mail: | rathaus@vg-hoerlkofen.de |
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Forstern liegt im oberbayerischen Landkreis Erding. Die Gemeinde besteht aus 18 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1065 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort verfügt über eine große Anzahl rege...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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