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Anschrift: | Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding |
Telefon: | 08122581620 |
Fax: | 08122581318 |
E-Mail: | verkehrswesen@lra-ed.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eichthalstr. 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 080928230 |
Fax: | 08092823210 |
E-Mail: | poststelle@lra-ebe.de |
Anschrift: | Frankenthaler Str. 5-9, 81541 München |
Telefon: | 08962212880 |
Fax: | 0896221442880 |
E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
Anschrift: | Landshuter Str. 31, 85356 Freising |
Telefon: | 08161600359 |
Fax: | 08161600615 |
E-Mail: | lars.tauber@kreis-fs.de |
Anschrift: | Blumenstr. 31, 80331 München |
Telefon: | 089115 |
Fax: | 08923321797 |
E-Mail: | rathaus@muenchen.de |
Anschrift: | Äußere Oberaustraße 4, 83026 Rosenheim |
Telefon: | 080313925353 |
Fax: | 080313929003 |
E-Mail: | info@lra-rosenheim.de |
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Forstern liegt im oberbayerischen Landkreis Erding. Die Gemeinde besteht aus 18 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1065 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort verfügt über eine große Anzahl rege...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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