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Anschrift: | Hauptstraße 22, 91623 Sachsen b.Ansbach |
Telefon: | 09827922017 |
Fax: | 09827922020 |
E-Mail: | gemeinde@sachsen-b-ansbach.de |
Anschrift: | Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach |
Telefon: | 09814680 |
Fax: | 09814681119 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-ansbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ansbacher Straße 11, 91586 Lichtenau |
Telefon: | 0982792110 |
Fax: | 09827921133 |
E-Mail: | poststelle@markt-lichtenau.de |
Anschrift: | Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach |
Telefon: | 0987297980 |
Fax: | 09872979888 |
E-Mail: | standesamt@petersaurach.de |
Anschrift: | Pfarrstraße 23, 91522 Ansbach |
Telefon: | 098151291 |
Fax: | 098151315 |
E-Mail: | stadt@ansbach.de |
Anschrift: | Ansbacher Str. 24, 91595 Burgoberbach |
Telefon: | 0980591910 |
Fax: | 09805919191 |
E-Mail: | gemeinde@burgoberbach.de |
Anschrift: | Ansbacher Str. 15, 91629 Weihenzell |
Telefon: | 09802950120 |
Fax: | 09802950129 |
E-Mail: | poststelle@vg-weihenzell.de |
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Sachsen b. Ansbach liegt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach. Die Gemeinde besteht aus 15 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1277 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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