Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach |
Telefon: | 091196911210 |
Fax: | 091196911990 |
E-Mail: | stadt@oberasbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Fürther Straße 8, 90513 Zirndorf |
Telefon: | 09119600131 |
Fax: | 09119600157 |
E-Mail: | stadt@zirndorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 56, 90547 Stein bei Nürnberg |
Telefon: | 091168011236 |
Fax: | 091168011934 |
E-Mail: | info@stadt-stein.de |
Anschrift: | Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth |
Telefon: | 09119741371 |
Fax: | 09119741377 |
E-Mail: | kaem@fuerth.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 90574 Roßtal |
Telefon: | 091279010218 |
Fax: | 09127901090 |
E-Mail: | finanzverwaltung@rathaus.rosstal.de |
Anschrift: | Cadolzburger Str. 3, 90614 Ammerndorf |
Telefon: | 09127955517 |
Fax: | 09127955513 |
E-Mail: | geschaeftsleitung@ammerndorf.de |
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Oberasbach im Landkreis Fürth liegt an der Bibert, nördlich von Stein. Sehr bekannt ist Oberasbach für die alljährlichen Oberasbacher Kulturtage. Auch die St. Lorenz-Kirche aus de ersten Hälfte des 15...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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