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Anschrift: | Solgerstr. 1, 90429 Nürnberg |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 09115293997 |
E-Mail: | familienkasse-bayern-nord@arbeitsagentur.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schalkhäuser Str. 40, 91522 Ansbach |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 0981182670 |
E-Mail: | familienkasse-bayern-nord@arbeitsagentur.de |
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Oberasbach im Landkreis Fürth liegt an der Bibert, nördlich von Stein. Sehr bekannt ist Oberasbach für die alljährlichen Oberasbacher Kulturtage. Auch die St. Lorenz-Kirche aus de ersten Hälfte des 15...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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