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Hochbauämter in Schäftlarn - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
0.57 km von Schäftlarn
Anschrift:Starnberger Straße 50, 82069 Schäftlarn
Telefon:08178930332
Fax:081784271
E-Mail:post@schaeftlarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8 bis 12 Uhr, Mi 14 bis 18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schäftlarn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
4.33 km von Schäftlarn
Anschrift:Mittenwalder Str. 6, 82057 Icking
Telefon:08178920020
Fax:08178920050
E-Mail:cornelia.zechmeister@icking.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 15 - 18 Uhr
(1)
Bauamt
4.4 km von Schäftlarn
Anschrift:Bahnhofstr. 2, 82065 Baierbrunn
Telefon:08974415062
Fax:08974415010
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(1)
Bauamt
5.35 km von Schäftlarn
Anschrift:Schulstraße 21, 82064 Straßlach-Dingharting
Telefon:08170930041
Fax:081709300846
E-Mail:bauverwaltung@strasslach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mi 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(1)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
6.75 km von Schäftlarn
Anschrift:Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg
Telefon:0815114877450
Fax:0815114811531
E-Mail:bauwesen@lra-starnberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 7:30-18 Uhr Mi 7:30-14 Uhr Fr 7:30-16 Uhr
(1)
Bauamt (am Starnberger See)
7.3 km von Schäftlarn
Anschrift:Ratsgasse 1, 82335 Berg
Telefon:0815150815
Fax:0815150888
E-Mail:info@gemeinde-berg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 7:30-12:30 & Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Schäftlarn
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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