Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Schulplatz 8 und 10, 94099 Ruhstorf an der Rott |
Telefon: | 08531931220 |
Fax: | 08531931230 |
E-Mail: | rathaus@ruhstorf.de |
Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 15, 94167 Tettenweis |
Telefon: | 08534960414 |
Fax: | 08534960420 |
E-Mail: | info@tettenweis.de |
Anschrift: | Marienplatz 7, 94081 Fürstenzell |
Telefon: | 0850280238 |
Fax: | 0850280242 |
E-Mail: | info@fuerstenzell.de |
Anschrift: | Schloßberg 18, 94086 Bad Griesbach im Rottal |
Telefon: | 0853279216 |
Fax: | 0853279290 |
E-Mail: | info@stadtbadgriesbach.de |
Anschrift: | Raiffeisenstr. 6, 94127 Neuburg am Inn |
Telefon: | 08502900823 |
Fax: | 08502900830 |
E-Mail: | info@neuburg-am-inn.de |
Anschrift: | Am Stausee 1, 94496 Ortenburg |
Telefon: | 0854216440 |
Fax: | 0854216450 |
E-Mail: | info@ortenburg.de |
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Rustorf an der Rott ist ein Markt im bayrischen Landkreis Passau, unweit der Grenze zum Nachbarland Österreich. Seit 2008 bildet die Gemeinde mit ihren elf Ortsteilen einen Markt. Sehenswert - neben...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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