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Anschrift: | Bregenzer Str. 35, 88131 Lindau (Bodensee) |
Telefon: | 083822700 |
Fax: | 08382270204 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-lindau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen |
Telefon: | 08321612593 |
Fax: | 0832161267593 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kronenstr. 16, 87435 Kempten (Allgäu) |
Telefon: | 0115 |
Fax: | 083125251026 |
E-Mail: | thomas.duerre@kempten.de |
Anschrift: | Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg |
Telefon: | 0751850 |
Fax: | 0751851905 |
E-Mail: | lra@landkreis-ravensburg.de |
Anschrift: | Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen |
Telefon: | 075412040 |
Fax: | 075412048814 |
E-Mail: | feb@bodenseekreis.de |
Anschrift: | Kalchstraße 10 , 87700 Memmingen |
Telefon: | 08331850370 |
Fax: | 08331850366 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@memmingen.de |
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Grünenbach ist eine bayerische Gemeinde im Landkreis Lindau. Traditionell ist hier der Almabtrieb. Gefeiert wird auf Heimatabenden und der Besucher kann das Milchwerk und die Käserei besuchen. Durch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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