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Anschrift: | Mühlenstraße 1, 88167 Röthenbach (Allgäu) |
Telefon: | 08384180 |
Fax: | 083841828 |
E-Mail: | rathaus@vg-argental.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 8, 88167 Stiefenhofen |
Telefon: | 0838392080 |
Fax: | 08383920811 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Wassertorstraße 1-3, 88316 Isny im Allgäu |
Telefon: | 07562984204 |
Fax: | 07562984220 |
E-Mail: | info@isny.de |
Anschrift: | Kirchstraße 9, 88260 Argenbühl |
Telefon: | 07566940259 |
Fax: | 07566940296 |
E-Mail: | r.perez-ramirez@argenbuehl.de |
Anschrift: | Lindauer Strasse 2, 88178 Heimenkirch |
Telefon: | 0838180521 |
Fax: | 0838180515 |
E-Mail: | ursula.fietzner@heimenkirch.de |
Anschrift: | Schloßstraße 8, 87534 Oberstaufen |
Telefon: | 083869300320 |
Fax: | 083869300329 |
E-Mail: | hauptamt@oberstaufen.info |
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Grünenbach ist eine bayerische Gemeinde im Landkreis Lindau. Traditionell ist hier der Almabtrieb. Gefeiert wird auf Heimatabenden und der Besucher kann das Milchwerk und die Käserei besuchen. Durch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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