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Hochbauämter in Ehekirchen - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Bauamt
0.46 km von Ehekirchen
Anschrift:Bräugarten 1, 86676 Ehekirchen
Telefon:08435940841
Fax:08435940815
E-Mail:franziska.stegmeyr@ehekirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 8 - 12 Uhr, Di 14 - 18 Uhr
(1)
Bauamt des Landkreises
12.58 km von Ehekirchen
Anschrift:Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:08431570
Fax:0843157205
E-Mail:bauamt@neuburg-schrobenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:30-12 Uhr und 12:45-16 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ehekirchen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
6.13 km von Ehekirchen
Anschrift:Marktplatz 18, 86554 Pöttmes
Telefon:082539998310
Fax:082539998500
E-Mail:poststelle@vg-poettmes.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Di 13-17 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Bauamt
8.94 km von Ehekirchen
Anschrift:Neuburger Str. 10, 86669 Königsmoos
Telefon:08433940916
Fax:08433940922
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:00-12:00 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr, Do 13:00-18:30 Uhr
(2)
Bauamt
9.26 km von Ehekirchen
Anschrift:Hauptstr. 25, 86697 Oberhausen/Donau
Telefon:08431679415
Fax:08431679420
E-Mail:info@gemeinde-oberhausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
9.5 km von Ehekirchen
Anschrift:Marktplatz 13, 86666 Burgheim
Telefon:084329412111
Fax:084329412119
E-Mail:verwaltung@burgheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Tilly-Park 1a, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:08431671918
Fax:08431671940
E-Mail:verwaltung@vg-neuburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Ehekirchen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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