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Anschrift: | Naabstraße 5, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602943014 |
Fax: | 09602943045 |
E-Mail: | poststelle@vgem-neustadt.de |
Anschrift: | Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602790 |
Fax: | 09602794242 |
E-Mail: | bauamt@neustadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 34, 92670 Windischeschenbach |
Telefon: | 09681401220 |
Fax: | 09681401100 |
E-Mail: | stadt@windischeschenbach.de |
Anschrift: | Hauptstr. 1, 92703 Krummennaab |
Telefon: | 09682921114 |
Fax: | 09682921199 |
E-Mail: | poststelle@krummennaab.de |
Anschrift: | Stadtplatz 2-4, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602943413 |
Fax: | 09602943468 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bräugasse 4, 92681 Erbendorf |
Telefon: | 09682921012 |
Fax: | 09682921092 |
E-Mail: | dieter.doeppl@erbendorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 6, 92665 Altenstadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602633135 |
Fax: | 09602633144 |
E-Mail: | poststelle@altenstadt-waldnaab.de |
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Durch seine Nähe zu Neustadt an der Waldnaab sowie zu den Ausläufern des Fichtelgebirges ist Kirchendemenreuth besonders attraktiv für Besucher. Das Ortsbild wird maßgeblich durch die imposante St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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