Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602790 |
Fax: | 09602794242 |
E-Mail: | bauamt@neustadt.de |
Anschrift: | Hauptstr. 12, 92718 Schirmitz |
Telefon: | 09614811618 |
Fax: | 09614811666 |
E-Mail: | poststelle@vgem-schirmitz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stadtplatz 2-4, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602943413 |
Fax: | 09602943468 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Naabstraße 5, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602943014 |
Fax: | 09602943045 |
E-Mail: | poststelle@vgem-neustadt.de |
Anschrift: | Hauptstraße 6, 92665 Altenstadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602633135 |
Fax: | 09602633144 |
E-Mail: | poststelle@altenstadt-waldnaab.de |
Anschrift: | Rathausplatz 3, 92685 Floß |
Telefon: | 09603921123 |
Fax: | 09603921150 |
E-Mail: | sticha@floss.de |
Anschrift: | Hauptstraße 34, 92670 Windischeschenbach |
Telefon: | 09681401220 |
Fax: | 09681401100 |
E-Mail: | stadt@windischeschenbach.de |
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Anno 1092 fand Pirk seine urkundliche Ersterwähnung. Die Gemeinde im Oberpfälzer Wald ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Schirmitz. Der idyllische Ort ist vorwiegend durch die Forst- und Landwirtschaft...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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