Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten |
Telefon: | 083636980 |
Fax: | 0836369855 |
E-Mail: | rathaus@pfronten.bayern.de |
Anschrift: | Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 083429110 |
Fax: | 08342911551 |
E-Mail: | poststelle@lra-oal.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 18, 87484 Nesselwang |
Telefon: | 08361912230 |
Fax: | 08361912244 |
E-Mail: | rathaus-bauverwaltung@nesselwang.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 39, 87637 Seeg |
Telefon: | 08364983015 |
Fax: | 08364983040 |
E-Mail: | verwaltung@seeg.de |
Anschrift: | Hauptstr. 28, 87466 Oy-Mittelberg |
Telefon: | 0836698420 |
Fax: | 08366883 |
E-Mail: | gemeinde@oy-mittelberg.de |
Anschrift: | Lechhalde 3, 87629 Füssen |
Telefon: | 08362903151 |
Fax: | 08362903200 |
E-Mail: | stadtverwaltung@fuessen.de |
Anschrift: | Rathausstr. 3, 87497 Wertach |
Telefon: | 08365702116 |
Fax: | 08365702122 |
E-Mail: | rathaus@wertach.de |
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Pfronten liegt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu. Die Gemeinde am Fuße des Breitenbergs besteht aus 13 Ortsteilen. Zu den Sehenswürdigkeiten in der Nähe des Ortes zählen u.a. Burg Falkenstein...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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