Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gehmannsberger Str. 12, 94269 Rinchnach |
Telefon: | 09921946612 |
Fax: | 09921946633 |
E-Mail: | info@rinchnach.de |
Anschrift: | Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen |
Telefon: | 09921601227 |
Fax: | 09921601100 |
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-regen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marienbergstr. 3, 94261 Kirchdorf im Wald |
Telefon: | 09928940323 |
Fax: | 09928940329 |
E-Mail: | hauptamt@kirchdorf.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 94259 Kirchberg im Wald |
Telefon: | 09927940030 |
Fax: | 099271043 |
E-Mail: | poststelle@kirchberg.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Stadtplatz 2, 94209 Regen |
Telefon: | 09921604305 |
Fax: | 09921604560 |
E-Mail: | hauptamt@regen.de |
Anschrift: | Stadtplatz 27, 94277 Zwiesel |
Telefon: | 099228405141 |
Fax: | 09922840545 |
E-Mail: | poststelle@zwiesel.de |
Anschrift: | Rathausplatz 4, 94258 Frauenau |
Telefon: | 09926940023 |
Fax: | 09926940050 |
E-Mail: | johann.schoenberger@frauenau.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Rinchnach ist eine Gemeinde im Landkreis Regen in Bayern und liegt im Bayerischen Wald. Gegründet wurde der Ort 1011. Die Lage in waldreicher Landschaft lädt den Besucher zu erholsamen und ausgedehnten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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