Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald |
Telefon: | 09672920520 |
Fax: | 09672920515 |
E-Mail: | poststelle@vg-neunburg.de |
Anschrift: | Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 09431471475 |
Fax: | 09431471317 |
E-Mail: | Bauordnung@lra-sad.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald |
Telefon: | 096729208435 |
Fax: | 096729208477 |
E-Mail: | rathaus.stadt@neunburg.de |
Anschrift: | Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 096713070 |
Fax: | 0967130719 |
E-Mail: | rathaus@oberviechtach.de |
Anschrift: | Bezirksamtsstr. 5, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 09671920014 |
Fax: | 09671920049 |
E-Mail: | poststelle@vg-oberviechtach.de |
Anschrift: | Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr |
Telefon: | 09434940224 |
Fax: | 09434940220 |
E-Mail: | info@bodenwoehr.de |
Anschrift: | Oberer Markt 16, 92507 Nabburg |
Telefon: | 094331828 |
Fax: | 094331833 |
E-Mail: | poststelle@vg-nabburg.de |
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Schwarzhofen im Landkreis Schwandorf wurde erstmals im Jahre 1237 urkundlich erwähnt. Schwarzhofen liegt in der Region Oberpfalz-Mitte im Naturpark Oberpfälzer Wald, ca. 5km nordwestlich von Neunburg vorm...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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