Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald? |
Telefon: | 09672920540 |
Fax: | 09672920515 |
E-Mail: | held@vg-neunburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald |
Telefon: | 096729208451 |
Fax: | 096729208477 |
E-Mail: | rathaus.stadt@neunburg.de |
Anschrift: | Bezirksamtstraße 5, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 09671920013 |
Fax: | 09671920049 |
E-Mail: | poststelle@vg-oberviechtach.de |
Anschrift: | Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 0967130710 |
Fax: | 0967130760 |
E-Mail: | rathaus@oberviechtach.de |
Anschrift: | Schwandorfer Straße 20, 92439 Bodenwöhr |
Telefon: | 09434940219 |
Fax: | 09434940220 |
E-Mail: | info@bodenwoehr.de |
Anschrift: | Oberer Markt 16, 92507 Nabburg |
Telefon: | 094331834 |
Fax: | 094331833 |
E-Mail: | poststelle@vg-nabburg.de |
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Schwarzhofen im Landkreis Schwandorf wurde erstmals im Jahre 1237 urkundlich erwähnt. Schwarzhofen liegt in der Region Oberpfalz-Mitte im Naturpark Oberpfälzer Wald, ca. 5km nordwestlich von Neunburg vorm...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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