Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 34, 83367 Petting |
Telefon: | 08686809912 |
Fax: | 086861328 |
E-Mail: | info@gemeinde-petting.de |
Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 2, 83417 Kirchanschöring |
Telefon: | 086857793921 |
Fax: | 086857793930 |
E-Mail: | gemeinde@kirchanschoering.de |
Anschrift: | Salzburger Str. 1, 83329 Waging am See |
Telefon: | 08681400544 |
Fax: | 08681400561 |
E-Mail: | rathaus@waging.de |
Anschrift: | Poststraße 14, 83317 Teisendorf |
Telefon: | 08666988915 |
Fax: | 08666988955 |
E-Mail: | rathaus@teisendorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83410 Laufen |
Telefon: | 08682898718 |
Fax: | 08682898731 |
E-Mail: | bernhard.graf@stadtlaufen.de |
Anschrift: | Moosweg 2, 83416 Saaldorf-Surheim |
Telefon: | 08654630716 |
Fax: | 08654630720 |
E-Mail: | gemeinde@saaldorf-surheim.de |
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Die Gemeinde Petting liegt im oberbayerischen Landkreis Traunstein. Erstmals wurde die Ortschaft im Jahr 1048 in einer Urkunde genannt. Sehenswert sind das Schloss Seehaus und die Kirche des Ortes, in der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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