Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Römerstraße 10, 83358 Seeon-Seebruck |
Telefon: | 08667888524 |
Fax: | 08667888530 |
E-Mail: | gemeinde@seeon-seebruck.de |
Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obinger Str. 7, 83125 Eggstätt |
Telefon: | 08056904612 |
Fax: | 08056904646 |
E-Mail: | bauamt@eggstaett.de |
Anschrift: | Gollenshausener Str. 1, 83254 Breitbrunn am Chiemsee |
Telefon: | 08054903922 |
Fax: | 08054903917 |
E-Mail: | poststelle@vg-breitbrunn.de |
Anschrift: | Hauptstraße 20, 83339 Chieming |
Telefon: | 08664988642 |
Fax: | 08664988635 |
E-Mail: | gemeinde@chieming.de |
Anschrift: | Kienberger Str. 5, 83119 Obing |
Telefon: | 0862489860 |
Fax: | 08624898633 |
E-Mail: | rathaus@vg-obing.de |
Anschrift: | Hauptstraße 21, 83352 Altenmarkt an der Alz |
Telefon: | 08621984513 |
Fax: | 08621984522 |
E-Mail: | info@altenmarkt.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Seeon-Seebruck liegt im Landkreis Traunstein in Oberbayern. Seeon wurde erstmals 924 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert sind das Kloster in Seeon, das Römermuseum und verschiedene Kirchen.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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