Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Trostberger Str. 9, 83342 Tacherting |
Telefon: | 0862180060 |
Fax: | 08621800625 |
E-Mail: | gemeinde@tacherting.de |
Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84549 Engelsberg |
Telefon: | 08634620715 |
Fax: | 08634620723 |
E-Mail: | christian.blickberndt@engelsberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 24, 83308 Trostberg |
Telefon: | 08621801151 |
Fax: | 08621801180 |
E-Mail: | info@trostberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84518 Garching an der Alz |
Telefon: | 0863462132 |
Fax: | 08634621832 |
E-Mail: | florian.bonimeier@garching-alz.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 83530 Schnaitsee |
Telefon: | 08074919115 |
Fax: | 08074919110 |
E-Mail: | info@schnaitsee.de |
Anschrift: | Hauptstraße 21, 83352 Altenmarkt an der Alz |
Telefon: | 08621984513 |
Fax: | 08621984522 |
E-Mail: | info@altenmarkt.de |
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Im Alztal liegt die oberbayerische Gemeinde Tacherting im Landkreis Traunstein. Eine schriftliche Ersterwähnung des Ortes wird für das Jahr 735 angenommen. Zu den Sehenswürdigkeiten der Ortschaft zählen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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