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Anschrift: | Kemnather Str. 33, 95632 Wunsiedel |
Telefon: | 092328850 |
Fax: | 09232885244 |
E-Mail: | poststelle@ag-wun.bayern.de |
Anschrift: | Mähringer Str. 10, 95643 Tirschenreuth |
Telefon: | 096317260 |
Fax: | 09631726126 |
E-Mail: | poststelle@ag-tir.bayern.de |
Anschrift: | Berliner Platz 1, 95030 Hof |
Telefon: | 092816000 |
Fax: | 09281600372 |
E-Mail: | poststelle@ag-ho.bayern.de |
Anschrift: | Wilhelminenstrasse 7, 95444 Bayreuth |
Telefon: | 09215040 |
Fax: | 0921504139 |
E-Mail: | poststelle@ag-bt.bayern.de |
Anschrift: | Ledererstr. 9, 92637 Weiden in der Oberpfalz |
Telefon: | 096130000 |
Fax: | 09613000492 |
E-Mail: | poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofsteig 5, 91257 Pegnitz |
Telefon: | 09215040 |
Fax: | 0921504139 |
E-Mail: | poststelle@ag-bt.bayern.de |
Anschrift: | Europaratstr. 13, 08523 Plauen |
Telefon: | 037411010 |
Fax: | 03741101404 |
Anschrift: | Pfarrgasse 18, 92648 Vohenstrauß |
Telefon: | 096130000 |
Fax: | 09613000492 |
E-Mail: | poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de |
Anschrift: | Parkstr. 1, 08209 Auerbach |
Telefon: | 049037448390 |
Fax: | 04903744839140 |
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Wunsiedel ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises in Oberfranken. Die Stadt liegt im Tal der Rösla am Fuß der Kösseine. Wunsiedel wurde erstmals 1163 urkundlich erwähnt. Die Stadt ist durch die...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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