Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Langengrassau Luckauer Str. 61, 15926 Heideblick |
Telefon: | 03545488132 |
Fax: | 03545488188 |
E-Mail: | annette.turowski@heideblick.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 34, 15926 Luckau |
Telefon: | 03544594122 |
Fax: | 035442948 |
E-Mail: | stadt@luckau.de |
Anschrift: | Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde |
Telefon: | 03532363120 |
Fax: | 03532363112 |
E-Mail: | kasse@stadt-sonnewalde.de |
Anschrift: | Hauptstraße 48-49, 15936 Dahme/Mark |
Telefon: | 03545198140 |
Fax: | 03545198144 |
E-Mail: | karina.mueller@dahme.de |
Anschrift: | Markt 1, 15938 Golßen |
Telefon: | 035452384221 |
Fax: | 03545238424 |
E-Mail: | amt@unterspreewald.de |
Anschrift: | Am Markt 8, 03253 Doberlug-Kirchhain |
Telefon: | 03532239155 |
Fax: | 03532239239 |
E-Mail: | ramona.tietz@doberlug-kirchhain.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Heideblick befindet sich ca. 30 km nordwestlich von Cottbus nahe der Stadt Luckau. Sehenswert sind unter anderem die Kirche aus dem 13. Jahrhundert in Walddrehna, die Bockwindmühle aus dem Jahr 1853 und das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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