Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 9, 15755 Teupitz |
Telefon: | 03376668943 |
Fax: | 03376668958 |
E-Mail: | doerte.schulz@amt-schenkenlaendchen.de |
Anschrift: | Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen |
Telefon: | 03375262421 |
Fax: | 03375262422 |
E-Mail: | bauordnungsamt@dahme-spreewald.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 15938 Golßen |
Telefon: | 035452206413 |
Fax: | 03545238424 |
E-Mail: | amt@unterspreewald.de |
Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Str. 74, 15859 Storkow |
Telefon: | 03367868431 |
Fax: | 03367868555 |
E-Mail: | sekretariat@storkow.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark |
Telefon: | 03370497243 |
Fax: | 03370497299 |
E-Mail: | info@stadt-baruth-mark.de |
Anschrift: | Schlossstraße 13 a, 15913 Märkische Heide |
Telefon: | 03547185134 |
Fax: | 03547185117 |
E-Mail: | bauservice@maerkische-heide.de |
Anschrift: | Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald) |
Telefon: | 03546792201 |
Fax: | 03546792250 |
E-Mail: | bauwesen@luebben.de |
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Märkisch Buchholz im Landkreis Dahme-Spreewald ist die kleinste Stadt Brandenburgs und liegt am Fluss Dahme. Der Ort wurde erstmals 1301 urkundlich erwähnt als "castrum et oppidum Bucholt". Das Wappen von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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