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Anschrift: | Burgplatz 4, 04924 Bad Liebenwerda |
Telefon: | 0353416040 |
Fax: | 035341604111 |
E-Mail: | poststelle@aglib.brandenburg.de |
Anschrift: | Rosa-Luxemburg-Platz 14, 04860 Torgau |
Telefon: | 0490342175330 |
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Anschrift: | Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben |
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E-Mail: | verwaltung@agln.brandenburg.de |
Anschrift: | Lauchhammerstraße 10, 01591 Riesa |
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Anschrift: | Lindenallee 16, 14943 Luckenwalde |
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Fichtwald liegt im Landkreis Elbe-Elster und gehört dem Amt Schlieben an. Fichtwald gliedert sich in die Ortsteile Hillmersdorf, Naundorf und Stechau und ist sehr bekannt für das Stechauer Schloss, welches...
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Als Teil des Amtsgerichts ist das Vollstreckungsgericht für die Anordnung von Vollstreckungshandlungen zuständig.
Vollstreckungsgerichte fungieren bei der Vollziehung von Arrest als Arrestgerichte. Auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsvollstreckungen kann das Vollstreckungsgericht tätig werden.
Bei Zwangsversteigerungen ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich das Grundstück befindet. Bei anderen Verfahren ergibt sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts daraus, wo das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll bzw. stattgefunden hat.
In Deutschland beschreibt das Zwangsvollstreckungsrecht die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen eines Gläubigers. Grundlage bildet eine Betreibung bzw. ein vollstreckbarer Titel, der allgemein vom Vollstreckungsgericht ausgesprochen wird.
Bei privatrechtlichen Forderungen werden regelmäßig Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsgerichte tätig. Hingegen beschäftigt sich die Vollstreckungsbehörde allgemein mit öffentlich-rechtlichen Forderungen.
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