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Familiengerichte in Wildberg (Fläming) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Familiengericht Torgau
28.01 km von Wildberg (Fläming)
Anschrift:Rosa-Luxemburg-Platz 14, 04860 Torgau
Telefon:0490342175330
Fax:04903421753315
(12)
Familiengericht Bad Liebenwerda
29.18 km von Wildberg (Fläming)
Anschrift:Burgplatz 4, 04924 Bad Liebenwerda
Telefon:0353416040
Fax:035341604111
E-Mail:poststelle@aglib.brandenburg.de
(9)
Familiengericht Luckenwalde
37.01 km von Wildberg (Fläming)
Anschrift:Lindenallee 16, 14943 Luckenwalde
Telefon:033716010
Fax:03371601103
E-Mail:verwaltung@agluk.brandenburg.de
(0)
Familiengericht Riesa
50.01 km von Wildberg (Fläming)
Anschrift:Lauchhammerstraße 10, 01591 Riesa
Telefon:0490352574510
Fax:04903525745111
E-Mail:verwaltung-p@agrie.justiz.sachsen.de
(2)
Familiengericht Torgau, Zweigstelle Oschatz
52.32 km von Wildberg (Fläming)
Anschrift:Brüderstraße 5, 04758 Oschatz
Telefon:0490343590180
Fax:04903435901842
(21)
Familiengericht Zossen
52.7 km von Wildberg (Fläming)
Anschrift:Gerichtstr. 10, 15806 Zossen
Telefon:033773070
Fax:03377307100
E-Mail:verwaltung@agzs.brandenburg.de
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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