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Hochbauämter in Frankfurt (Oder) - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Göpelstraße 38, 15230 Frankfurt (Oder)
Telefon:03355526100
Fax:03355526199
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Frankfurt (Oder)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
9.57 km von Frankfurt (Oder)
Anschrift:August-Bebel-Straße 18a, 15295 Brieskow-Finkenheerd
Telefon:03360988251
Fax:03360988102
E-Mail:kontakt@amt-b-f.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(1)
Hochbauamt
10.12 km von Frankfurt (Oder)
Anschrift:Breite Straße 1, 15326 Lebus
Telefon:03360444559
Fax:03360444513
E-Mail:m.genz@amt-lebus.de
Sprechzeiten:nach Terminvereinbarung
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Do 8.30-12.30 Uhr
(1)
Bauamt
13.35 km von Frankfurt (Oder)
Anschrift:Bahnhofstraße 40, 15299 Müllrose
Telefon:03360689935
Fax:03360689933
E-Mail:post@amtschlaubetal.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 13-16 Uhr
Fr 7-12 Uhr
(1)
Bauamt - Hochbau/Tiefbau
18.75 km von Frankfurt (Oder)
Anschrift:Bahnhofstraße 3-4, 15518 Briesen (Mark)
Telefon:03360789750
Fax:03360789799
E-Mail:amt-odervorland@t-online.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 & 13.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 & 13.00-16.00 Uhr
(1)
Bauamt - Hochbau
19.11 km von Frankfurt (Oder)
Anschrift:Karl-Marx-Str. 2, 16259 Falkenberg/Mark
Telefon:03345864617
Fax:033458646417
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Frankfurt (Oder)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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