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Anschrift: | Seelower Str. 14, 15328 Golzow |
Telefon: | 033472802135 |
Fax: | 03347266913 |
E-Mail: | sekretariat@amt-golzow.de |
Anschrift: | Puschkinplatz 12, 15306 Seelow |
Telefon: | 033468507272 |
Fax: | 03346420 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Küstriner Straße 61, 15306 Seelow |
Telefon: | 03346802135 |
Fax: | 03346802200 |
E-Mail: | info@seelow.de |
Anschrift: | Küstriner Straße 67, 15306 Seelow |
Telefon: | 03346802134 |
Fax: | 0334688805 |
E-Mail: | info@amt-seelow-land.de |
Anschrift: | Breite Straße 1, 15326 Lebus |
Telefon: | 03360444534 |
Fax: | 03360444513 |
E-Mail: | e.franke@amt-lebus.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 30 a, 15324 Letschin |
Telefon: | 033475605918 |
Fax: | 033475279 |
E-Mail: | standesamt@letschin.de |
Anschrift: | Logenstraße 8, 15230 Frankfurt (Oder) |
Telefon: | 03355523400 |
Fax: | 03355523499 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Küstriner Vorland im Landkreis Märkisch-Oderland liegt an der Oder, nahe der Grenze zu Polen. Besichtigt werden sollten die neugotische Kirche in Gorgast von 1888, das Fort Gorgast von 1883-1889 sowie das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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