Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfmitte 14a, 17268 Gerswalde |
Telefon: | 03988775831 |
Fax: | 03988775830 |
E-Mail: | standesamt@amt-gerswalde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Templiner Str. 17, 17268 Boitzenburger Land |
Telefon: | 03988961444 |
Fax: | 03988961458 |
E-Mail: | peter@gemeinde-boitzenburger-land.de |
Anschrift: | Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin |
Telefon: | 0398720300 |
Fax: | 039872030104 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Steintor 4, 17291 Prenzlau |
Telefon: | 0398475315 |
Fax: | 0398475390 |
E-Mail: | stadtverwaltung@prenzlau.de |
Anschrift: | Poststr. 25, 17291 Gramzow |
Telefon: | 03986160017 |
Fax: | 03986160060 |
E-Mail: | info@amtgramzow.de |
Anschrift: | Joachimplatz 1-3, 16247 Joachimsthal |
Telefon: | 03336164621 |
Fax: | 033361646621 |
E-Mail: | standesamt@amt-joachimsthal.de |
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Gerswalde liegt zwischen Prenzlau und Templin am Oberuckersee. Attraktiv für Besucher ist der Ort insbesondere durch den Marktplatz mit Wehrkirche, das ehemalige Gutshaus in Friedenfelde sowie die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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