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Lohnsteuerhilfe Templin (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Ameisenbärweg 5, 16727 Oberkrämer
Telefon:03304251685
Fax:03304251685
E-Mail:manuela.wilhelm@vlh.de
Anschrift:Theodor-Fontane-Str. 44, 16321 Bernau
Telefon:03338459437
Fax:03338459438
E-Mail:silke.holland@vlh.de
Anschrift:Schillerstr. 1a, 17033 Neubrandenburg
Telefon:03955661767
Fax:03955661179
E-Mail:joachim.behrens@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 82, 16341 Panketal
Telefon:03094418522
E-Mail:franziska.wobith@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Zille-Str. 10, 16540 Hohen Neuendorf
Telefon:03303408353
Fax:03303504614
E-Mail:elke.schmoldt@vlh.de
Anschrift:Am Stener Berg 61, 13125 Berlin
Telefon:03094633251
Fax:03094633252
E-Mail:torsten.lehmann@vlh.de
Anschrift:Bieselheider Weg 27, 13465 Berlin
Telefon:0304015190
Fax:0304013693
E-Mail:jens.kirstein@vlh.de
Anschrift:Hermsdorfer Str. 28, 16552 Schildow
Telefon:03305694879
E-Mail:irene.dietz@vlh.de
Anschrift:Märkische Allee 76, 16548 Glienicke
Telefon:033056423566
Fax:033056423568
E-Mail:diana.kuehn@vlh.de
Anschrift:Achillesstr. 65, 13125 Berlin
Telefon:03094800858
E-Mail:martina.bruse@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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