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Arbeitsamt - Häufige Fragen

Und wer gehört zu einer Bedarfsgemeinschaft?

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Wer als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit mehreren Personen in einem Haushalt zusammenlebt und zusammen wirtschaftet, bildet unter Umständen eine Bedarfsgemeinschaft. Dazu zählen zum Beispiel andere erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Ehepartnerinnen oder Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, eigene Kinder oder die Kinder der Ehepartner bzw. Lebenspartner  - insofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – sowie im Haushalt lebende Eltern oder Elternteile.

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