| Welche Behörde ist für die Zahlung von Transferkurzarbeitergeld zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Transferkurzarbeitergeld darf als arbeitsmarktpolitisches Instrument verstanden werden, welches sozialrechtlich definiert wird. Es hat grundlegend den Zweck, Arbeitnehmern, die von einer Kurzarbeitmaßnahme betroffen sind, eine Entgeltersatzleistung zu erbringen. Auf diesem Wege sollen Arbeitnehmerentlassungen vermieden werden. Als zuständige Behörde für die Zahlung von Transferkurzarbeitergeld ist die Agentur für Arbeit zu nennen. Insofern kann man sich bei der zuständigen Geschäftsstelle der Arbeitsagentur über die genauen Bedingungen, Voraussetzungen sowie Antragsmodalitäten für den Arbeitgeber informieren.