| Was bedeutet AZR im Zusammenhang mit dem Ausländerwesen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Abkürzung AZR steht für das Ausländerzentralregister. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Datenbank, in welcher Datensätze zu Ausländern gespeichert sind. Im Allgemeinen sind Daten von EU-Bürgern, Drittstaatlern und EWR-Bürgern im Ausländerzentralregister erfasst. In diesem Zusammenhang umfasst das AZR Daten von Menschen mit Aufenthaltstiteln, die in Deutschland leben, sowie von anerkannten Asylbewerbern und Menschen, welche ein Asyl begehren. Unter anderem sind Bearbeitungsvermerke der jeweils zuständigen Ausländerbehörde zu betreffenden Personen im Ausländerzentralregister gespeichert. Insofern sind Ausländerbehörden, die deutschen Zoll- und Polizeidienststellen und der Bundesbeauftragte für Asylfragen an das Ausländerzentralregister angeschlossen.