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Ja, inzwischen kann man diese Anträge auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes auch online stellen. Unter Angabe des entsprechenden Geschäftszeichens – dieses geht in der Regel aus dem bisher erfolgten Schriftwechsel mit dem Bundesverwaltungsamt hervor – ist es z.B. möglich, einen leistungsabhängigen Teilerlass oder einen von der Studiendauer abhängigen Teilerlass zu stellen. Über den Online-Antrag hinaus müssen natürlich die entsprechenden Nachweise (z.B. Zeugniskopien) beim Bundesverwaltungsamt eingereicht werden, damit über die Anträge entschieden werden kann.