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Das Begrüßungsgeld ist in erster Linie als Zuzugsbonus für Studierende gedacht, welche für die Hochschulausbildung den Hauptwohnsitz wechseln. Bei Anmeldung des Hauptwohnsitzes in einer anderen Stadt kann demnach meist ein Begrüßungsgeld beantragt werden. Die Höhe des Begrüßungsgeldes kann natürlich variieren. Einige Hochschulstandorte (z. B. Potsdam) beabsichtigen die gänzliche Abschaffung des studentischen Begrüßungsgeldes. Insofern sollte beim Studienantritt in einer anderen Stadt nicht zwangsläufig von einer Gewährung des Begrüßungsgeldes ausgegangen werden, man kann sich jedoch bei der dortigen Meldebehörde oder der Hochschule über die Handhabung in Bezug auf das Begrüßungsgeld informieren.