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Im Januar 2011 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Im Zuge dessen änderte sich die Zuständigkeit der kommunalen Meldebehörden bezüglich der Lohnsteuerangelegenheiten. Mit Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ging die Zuständigkeit für Lohnsteuersachen an das jeweilige Finanzamt über. Demnach werden seither im Allgemeinen keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr von den Meldebehörden (Bürgeramt, Einwohnermeldeamt) ausgegeben. Insofern kann man sich bei Fragen zu ELStAM an das zuständige Finanzamt wenden. Weiterhin kann man sich jedoch normalerweise von der Meldebehörde eine Auskunft zur Steuer-Identifikationsnummer geben lassen.