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Bürgeramt - Häufige Fragen

Gibt es ein Mindestalter zum Beantragen des Führungszeugnisses?

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Die Beantragung des Führungszeugnisses ist grundlegend jedermann möglich, allerdings gibt es Altersbeschränkungen. Erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr wird die Antragstellung mit der begonnenen Strafmündigkeit möglich. Die Altersbeschränkung ist entsprechend dem Bundeszentralregistergesetz geregelt. Auch der gesetzliche Vormund/ Vertreter darf lediglich für einen Jugendlichen ab 14 Jahren einen Auszug aus dem Strafregister beantragen. Hierbei ist es normalerweise irrelevant, welche Zwecke das Führungszeugnis hat (z.B. behördliche Vorlage, private Zwecke). Nähere Informationen zum Bundeszentralregister, den Vorstrafen oder Gebühren kann die zuständige Meldebehörde geben.

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