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Bürgeramt - Häufige Fragen

Wie ist beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu verfahren?

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Wenn ein Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I für ein Fahrzeug verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, ist eine unverzügliche Meldung bei der kennzeichenführenden Behörde erforderlich. Hierfür muss man in der Regel neben dem Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II auch eine Verlusterklärung, eine eidesstattliche Versicherung sowie den Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung vorlegen. Ob neben einem Ausweisdokument noch weitere Unterlagen mitzubringen sind, kann bei der zuständigen Behörde erfragt werden. 

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