Egal, ob man seinen Reisepass verloren hat oder er entwendet wurde: Als Inhaber des Ausweisdokumentes besteht die Verpflichtung, der zuständigen Meldebehörde den Verlust des Reisepasses umgehend mitzuteilen, um der missbräuchlichen Verwendung der Daten entgegenzuwirken. Gleiches gilt für den Fall, dass der verschwundene Reisepass wieder auftauchen sollte. Darüber hinaus kann man bei der zuständigen Meldebehörde sogleich ein neues Ausweisdokument beantragen.
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