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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Kümmert sich das Denkmalschutzamt um historische Gartenkunstwerke?

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Werke aus dem Bereich der historischen Gartenkunst fallen regelmäßig in den Zuständigkeitsbereich der Denkmalpflegebehörden. Man versteht unter der Gartenkunst die landschaftsarchitektonische bzw. künstlerische Gestaltung von Freiräumen mittels natürlichen und künstlerischen Elementen. Bekannt ist die Gartenkunst vorrangig durch barocke Schlossgartenanlagen, wie man sie beispielsweise in Bamberg oder München-Eremitage findet. Für Besitzer von Gartenkunst-Ensembles ist im Allgemeinen die Denkmalschutzbehörde ein geeigneter Ansprechpartner, wobei auch einschlägige Stiftungen (z. B. Stiftung Historische Gärten in Niedersachsen) und Landschaftsarchitekten beratend zur Seite stehen können.

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