 | Ich möchte Widerspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen. Wie geht das?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Grundsätzlich handelt es sich bei der Festsetzung einer Steuernachzahlung bzw. Rückzahlung um einen Verwaltungsakt, gegen den man unter Einhaltung einer Monatsfrist Widerspruch einlegen kann. Dies muss in der Regel auf schriftlichem Wege erfolgen, per Mail bzw. per Telefon ist ein Widerspruch nicht möglich. Zu beachten ist, dass vollständige Anschrift ebenso angegeben wird wie alle relevanten Daten zum Bescheid selbst (Aktenzeichen, Datum) Den Widerspruch kann man an die zuständige Finanzbehörde richten.