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Finanzamt - Häufige Fragen

Wie kann man als Arbeitgeber die ELStAM-Daten korrigieren?

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Im Zuge der Umstellung von der Lohnsteuerkarte auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale hat sich das Zugriffsrecht der Lohnsteuerdaten verändert. Der Arbeitgeber kann nun normalerweise die ELStAM-Daten für die Lohnsteuerabrechnung abrufen, jedoch kann er diese nicht verändern. Das Finanzamt kann entsprechende Korrekturen bei Abweichungen vornehmen, allerdings ist dafür in der Regel ein Korrekturantrag vom Arbeitnehmer vorzulegen. Demnach obliegt es in erster Linie dem Arbeitnehmer und nicht dem Arbeitgeber, Korrekturen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzunehmen. Sollte der Arbeitgeber Differenzen zwischen den ELStAM-Daten und den Daten der Lohnsteuerkarte/ dem Lohnkonto feststellen, dann ist dies normalerweise dem Arbeitnehmer mitzuteilen.

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